Deponien
Endstation Mülldeponie.

Am 1. Juni 2005 wurde in Deutschland in Umsetzung der technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) /Abfallablagerungsverordnung fristgerecht und flächendeckend die Ablagerung unbehandelter biologisch abbaubarer sowie organische Stoffe enthaltende Siedlungsabfälle auf Deponien beendet. Damit ging eine Ära der Abfallentsorgung zu Ende, die vom „Vergraben und Vergessen“ von Abfällen gekennzeichnet war.
Die EGN unterhält Deponien für mineralische Abfälle, die über eine mineralische Basisabdichtung und ein Sickerwasserdränagesystem verfügen. Die Deponien gehören den Deponieklassen I und II laut Abfallablagerungsverordnung an und besitzen lange bzw. unbegrenzte Restlaufzeiten.
Folgende Abfälle dürfen auf Deponien für mineralische Reststoffe gelagert werden:
- Schlacken aus MVAs
- Rückstände aus der Rauchgasreinigung
- Abgepresste Schlämme aus der Industrie
- Mineralfasern
- Gipsabfälle
- Asbest
- Zugelassene belastete Böden und Erden
Die EGN betreibt drei Deponien für mineralische Reststoffe:
Deponie Brüggen II
Deponieklasse II gem. DepV/AbfAblV
Restvolumen: 4,5 Mio. m³
Einzugsgebiet: nicht eingeschränkt
Deponie Neuss-Grefrath
Deponieklasse II gem. DepV/AbfAblV
Restvolumen: 3 Mio. m³
Einzugsgebiet: Rhein-Kreis Neuss
Deponie Horm
Deponieklasse I gem. DepV/AbfAblV
Restvolumen: ca. 300.000 m³